Fehlendes Widerrufsrecht 

 

Liebe Gäste,

 

wir möchten Sie vor der Anmietung unserer Ferienwohnungen noch auf die gesetzliche Besonderheit im Zusammenhang mit Verträgen im Bereich der Gästebeherbergung hinweisen, wonach Ihnen als Verbraucher gemäß § 312g Abs.2 Nr.9 BGB ein Widerrufsrecht nicht zusteht, was beutet, dass Sie eine uns gegenüber abgegebene Willenserklärung im Zuge Ihrer Buchung nicht einseitig widerrufen können, wie Sie das ansonsten bei der Bestellung von Waren oder sonstigen Dienstleistungen im Internet gewohnt sein mögen. 

 

Zum Hintergrund:

 

Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Anbieter von Beherbergungsdienstleistungen aufgrund eines nachträglichen Widerrufs ihre Kapazitäten nicht mehr anderweitig nutzen können.